Ferienhaus Neusiedlersee mieten

Ferienhaus mieten Neusiedlersee - Seehütte Neusiedlersee - AGB und Reservierungsbedingungen

AGB, Reservierungs- und Stornobedingungen

Check-in-Zeit 15:00 Uhr | Check-out-Zeit 10:00 Uhr

Miet- und Zahlungsbedingungen für die Mietobjekte Seehütte Neusiedlersee, Romantika 1 und 2, 7071 Rust durch die Vermieterin Laila Suppan-Dado, Lichteneckergasse 11, 2511 Pfaffstätten

Diese Reservierungsbedingungen betreffen die Vermietung der Seehütten und regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter der Hütten. Die im folgenden dargestellten Vermietungsleistungen der Hütten werden ausschließlich zu den gegenständlichen Reservierungsbedingungen angeboten. Mit Abschluss einer Buchung bestätigt der Mieter, dass er die Reservierungsbedingungen gelesen und verstanden hat und diesen zustimmt. Der Vermieter behält sich jedoch das Recht vor, die Reservierungsbedingungen zu ändern, und an die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.

Zustandekommen der Vereinbarung/Buchung:

1. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung tätigt der Mieter die Zahlung des Mietpreises je nach ausgewählter Zahlungsart. Bei der Buchung ist eine Anzahlung in der Höhe von 40 % fällig. 45 Tage vor Anreise ist die Restzahlung fällig. Sollte die Buchung und die Anreise weniger als 45 Tage auseinander liegen, so wird der Reisebetrag komplett abgebucht.  Sollte die Zahlung nicht innerhalb dieses vereinbarten Zeitraums eingehen, hat der Vermieter das Recht das Mietobjekt ohne weitere Rücksprache an einen anderen Mieter zu vermieten.

3. Die bzw. der Mieter erklärt sich mit der Buchung auch einverstanden, die Meldedaten für das Gästeblatt auszufüllen und abzusenden. Hier wird auf die untenstehende Datenschutzerklärung verwiesen.

Mietpreise Ferienhaus Neusiedlersee
Mietpreise, Saisonzeiten und Mietzeiträume sind online beschrieben und verbindlich, die Preisnennung bezieht sich auf jeweils einen Mietzeitraum. Für Schäden im/am Haus, Terrasse oder Boot, die während des Vermietungszeitraums auftreten und vom Mieter zu vertreten sind, haftet der Mieter in vollem Umfang, auch dann, wenn keine Kaution eingefordert wurde. Gleiches gilt für fehlendes Inventar (im Vergleich zur Inventarliste). Die Inventurliste liegt in der Seehütte auf und gilt, wenn nicht innerhalb des ersten Tages widersprochen wird, als verbindlich und vollständig akzeptiert.

Urlaub mit Hund – Kaution für Hunde

Bei Buchung mit Hund ist eine Anmeldung sowie Zahlung für den Hund fällig. Der Mieter haftet für entstandene Schäden am Haus, Boot, Inventar oder übermäßig starke Verschmutzungen bzw. erhöhten Reinigungsaufwand (z. B. wegen der nicht Einhaltung der Hausordnung für Hunde). Für Schäden im/am Haus, Terrasse oder Boot, die während des Vermietungszeitraums auftreten, haftet der Mieter in vollem Umfang und bei größerem Schaden darüber hinaus. Aufgetretene Schäden, die der Mieter zu verantworten hat oder fehlende Einrichtungsgegenstände oder sonstiges Inventar, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Eine Inventarliste liegt in der Hütte auf und gilt als in Ordnung übernommen, wenn nicht am Anreisetag dieser widersprochen wird. 

Ferienhaus Neusiedlersee – Leistungen

 Der Mietpreis schließt folgende Leistungen des Vermieters ein:
1. Überlassung des Mietobjektes zur Nutzung während der Mietdauer.
2. Überlassung von Bettwäsche, Hand- und Duschtücher, Geschirrtücher während der Mietdauer zur Nutzung in den Räumen des Ferienhauses.
3.  Anteilige Energiekosten (Wasser, Strom, Heizung, Klimaanlage usw.) für die Dauer der Miete durch den Mieter.

Belegung des Ferienhaus Neusiedlersee

Das Ferienhaus wird für eine Belegung von maximal 4 (bzw. nach Absprache 5) Personen vermietet. Die Mitnahme eines Hundes ist ausnahmslos nur nach Absprache und gegen Zahlung  erlaubt. Schlafplätze  unterhalb des Dachs sind nur mit Leiter zu erreichen und daher für bewegungseingeschränkte Personen nicht geeignet. Der Zugang zum Ferienhaus erfolgt über eine Brücke mit zirka 10 Stufen. Bei ungenehmigter Überbelegung kann der Vermieter die Vereinbarung frist- und entschädigungslos kündigen und den gezahlten Mietpreis einbehalten. Bitte beachten Sie, dass Gäste ohne Vereinbarung mit dem Vermieter nicht im Ferienhaus nächtigen dürfen. Ebenso ist die Mitnahme von Haustieren ohne Absprache mit dem Vermieter ein fristloser Kündigungsgrund.

Aufsichtspflicht

Der Mieter ist darüber informiert, dass im Ferienhaus Küche, Wohnraum, 1 Schlafzimmer und Bad mit WC sich im Erdgeschoss befinden. Die Dusche von Seehütte 13 befindet sich im Außenbereich. Die oberen Betten sind nur über eine Leiter zu erreichen und für Kinder und bewegungseingeschränkte Personen nicht zu empfehlen. Der Vermieter schließt generell jegliche Haftung aus.

Ferienhaus Neusiedlersee mieten – Hausordnung

Der Mieter hält das Mietobjekt in einem ordentlichen Zustand und achtet besonders darauf, dass der Müll regelmäßig in die dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgt wird (Die Ortsbeschreibung des Müllplatzes befindet sich in der Hausordnung, die vor Mietbeginn übersendet wird). Der Mieter verlässt das Mietobjekt aufgeräumt und gesäubert von Müll und benutztem Geschirr.  Rauchen ist innerhalb des Ferienhauses streng untersagt, auf der Terrasse kann bei Benutzung von Aschbechern geraucht werden. Kippen und Asche dürfen nicht auf das Grundstück oder in den See geworfen werden. Das Mitbringen von Hunden oder Haustieren generell ist untersagt und nur nach vorheriger Absprache möglich. Sollte der Mieter gegen das Haustierverbot verstoßen und dies dem Vermieter erst nach dem Auszug bekannt werden, so ist für den erhöhten Reinigungsaufwand, Austausch der Bettwäsche usw. eine Pauschale von € 300,- zu bezahlen. Die ortsüblichen Ruhezeiten sind durch den Mieter und seine Begleitung sowie seinen Gästen umbedingt einzuhalten. Von 22:00 – 07:00 Uhr gilt Nachtruhe. Jede Ruhestörung wie Partys, Feiern oder Lärmen sind ausdrücklich verboten.  Bei Rücktritt von der Reservierung/Mietvereinbarung bleibt der Anspruch des Vermieters auf den vereinbarten Mietpreis bestehen. Dies gilt auch bei vorzeitigem Auszug. Dabei sind die Gründe des Nichtantritts unerheblich. Dementsprechend weist der Vermieter auf eine Reiserücktrittsversicherung hin. Abschluss einer Reiserücktrittversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft nach Wahl des Mieters. Der Mieter muss eine Haushaltsversicherung nachweisen können und bestätigt dieses mit der Annahme der Buchung. Dies gilt auch bei vorzeitigem Auszug. Im Falle des Rücktritts des Mieters besteht ein pauschalierter Anspruch des Vermieters an Gebühren (in Prozent vom Gesamt-Mietpreis).

Gästeanzahl, Besucher und Veranstaltungen

Die Nutzung der Seehütte ist ausschließlich den im Rahmen der Buchung namentlich gemeldeten und bestätigten Personen gestattet.

Das Betreten des Objekts und der Ferienanlage durch nicht angemeldete Personen ist ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Vermieters strikt untersagt. Veranstaltungen, Feiern, Partys oder sonstige Zusammenkünfte – unabhängig von Teilnehmerzahl oder Lautstärke – sind ausnahmslos verboten. Jegliche Form von Besucherempfang ohne Genehmigung stellt einen Vertragsverstoß dar. Dies gilt auch für kurzfristige Aufenthalte. Übernachtungen nicht gebuchter Personen sind in jedem Fall unzulässig.

Die maximal zulässige Personenanzahl darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.

Die Nachtruhe ab 22:00 Uhr ist strikt einzuhalten.

Vertragsstrafen und Konsequenzen

  • Bei Verstoß wird eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von € 500,- pro zusätzlicher Person und Vorfall verrechnet.

  • Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis bei Zuwiderhandlung fristlos und ohne Rückerstattung des Mietpreises zu beenden.

  • Bereits geleistete Zahlungen werden nicht rückerstattet.

  • Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

  • Kosten für zusätzliche Reinigung, Sicherheitsmaßnahmen oder behördliche Einsätze werden gesondert in Rechnung gestellt.

Der Mieter haftet für sämtliche durch ihn oder seine Begleitpersonen verursachten Verstöße und Schäden.

Mängel und Schäden am Mietobjekt

Der Mieter verpflichtet sich, alle Mängel, alle Schäden oder Probleme mit der Energieversorgung dem Vermieter (ausgewiesen in der Buchungsbestätigung) umgehend telefonisch zu melden. Dasselbe gilt für den Verlust oder die verspätete Rückgabe der Schlüssel, in diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ohne weitere Rücksprache mit dem Mieter eine neue Schließanlage zu Lasten des Mieters einbauen zu lassen. Der Mieter haftet für von ihm oder Dritten in seiner Verantwortung (z.B. Begleitpersonen, Gäste und Besucher) verursachte Schäden am Mietobjekt oder abhanden gekommenen Einrichtungsgegenstände/Inventar.

Haftung für Schäden des Mieters und Dritter

Der Mieter, seine Begleiter und Besucher und die von ihnen mitgeführten Sachen sind während der Mietdauer durch den Vermieter nicht versichert, auch nicht, wenn die Ursache im Zusammenhang mit dem Mietobjekt entstanden ist. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung, egal für welche Schäden. Es haftet der Mieter.

Ferienhaus Neusiedlersee mieten – Ankunft und Abreise

Der Schlüssel für das Ferienhaus wird dem Mieter bei Mietantritt mittels Schlüsselbox und Code übergeben. Während des Ferienaufenthaltes ist der Mieter für die gesicherte Aufbewahrung des Schlüssels verantwortlich. Der Gast verpflichtet sich, den Schlüssel in jedem Fall beim Auszug aus dem Ferienhaus in die Schlüsselbox zurückzugeben. Die Übernahme des Mietobjektes durch den Mieter erfolgt direkt vor Ort zum vereinbarten Mietbeginn. Das Mietobjekt kann am Tag des Mietbeginns im Zeitraum von 15:00 – 22:00 Uhr übernommen werden. Im Ferienhaus liegt eine Inventarliste aus. Diese gilt als vollständig und richtig akzeptiert, sollte nicht innerhalb des ersten Anreisetags eine gegenteilige Rückmeldung an den Vermieter erfolgen. Die Rückgabe des Mietobjektes und gegebenenfalls des Schlüssels muss am vereinbarten Abreisetag um spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Nach Rücksprache und entsprechender Vereinbarung zwischen Mieter und oder Vermieter kann eine vorzeitige Rückgabe vereinbart werden.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen durch den Mieter

Nimmt der Mieter aus vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen oder wegen höherer Gewalt Leistungen nicht in Anspruch oder bemängelt diese, so besteht kein Anspruch des Mieters auf Rückvergütung des Mietpreises, auch nicht anteilig.

Reisewarnungen für Österreich:

Die Interessenten werden ersucht, die Reisewarnungen ihrer Länder aufmerksam zu beobachten. Sollte in Ihrem Heimatstaat eine Reisewarnung für Österreich bzw. für den Neusiedlersee vorliegen und die Seehütte trotz Kenntnis dieser Reisewarnung gebucht werden, ist der vereinbarte Preis für die Nächtigungen vom Buchenden auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde die Leistung wegen der aufrechten Reisewarnung nicht in Anspruch nimmt/nehmen kann.

Vorzeitige Auflösung des Mietvertrages

Der Vermieter ist berechtigt das vereinbarte Entgelt zu verlangen, wenn der Mieter nicht erscheint. Der Vermieter kann während des Aufenthaltes des Mieters die Mietvereinbarung ohne Rückvergütung das Mietverhältnis auflösen, wenn der Mieter, seine Begleitung oder Besucher von dem Mietgegenstand einen erheblich nachträglichen Gebrauch macht oder den Bestimmungen des Vertrages (Hausfrieden, gemeindliche und gesetzliche Vorschriften, vertragswidriger Gebrauch) trotz (auch mündlicher) Abmahnung zuwiderhandelt. Bei Auflösung des Mietvertrages aus wichtigem Grund ist der Mieter zur Zahlung des Entgelts verpflichtet. Der Vermieter wird in Abzug bringen, was er sich durch Nichtinanspruchnahme der Vermietung erspart oder was er durch andere Vermietung erhalten hat.

Haftungsausschluss des Vermieters
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung, insbesondere im Falle von Leistungsstörungen oder Unmöglichkeit der Leistung. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon nicht die Wirksamkeit der anderen Teile beeinträchtigt. An die Stelle der unwirksamen Teile treten Vereinbarungen, die dem Sinn des unwirksamen Teiles am ähnlichsten sind. Der Vermieter kann nicht vorhersehen, ob behördliche Maßnahmen eine Nächtigung unmöglich machen. Wir informieren Sie jedenfalls auf unserer Homepage, sobald wir Kenntnis von derartigen Verordnungen oder Gebrechen erlangen. Sollte durch behördliche Maßnahmen die gebuchte Leistung nicht durchgeführt werden können, hat der Kunde auch kein Entgelt zu zahlen. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, wo der Vermieter von den behördlichen Maßnahmen verständigt wurde und dies auf seiner Homepage angeführt hat.

Wesentliches zur Nutzung des Boots

Das Boot gehört zur Ausstattung des Mietobjektes Ferienhaus Neusiedlersee und hat der Mieter dieses daher genauso pfleglich zu behandeln, wie das übrige Mietobjekt. Der Mieter trägt während der Bootsfahrt gemäß Seen & Flussverkehrsordnung BGBI Nr. 42/1990, die volle Verantwortung für Boot und Besatzung. Diese finden Sie hier https://mlvnoe.at/SFVO.pdf

Das Mindestalter für das Benützen des Elektrobootes ist 18 Jahre. Die Benutzung des Bootes erfolgt auf eigene Gefahr, Stehen und Schaukeln in den Booten ist verboten. Alkohol am Steuer ist genauso untersagt wie im Straßenverkehr. Das Boot ist für die Nutzung von maximal 4 Personen ausgelegt. Bitte beachten Sie die Gewichtszuladung der einzelnen Boote. Eltern / andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer / der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot…) verantwortlich. Für Verschmutzungen von Wasser, Ufer und Umwelt durch den Mieter ist dieser auch selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll müssen an Land mitgenommen und in den aufgestellten Behältern entsorgt werden. Die Schilfgürtel, Seerosenflächen, beschilderten Schonzonen sowie abgesperrte Schwimm- oder Sportflächen dürfen nicht befahren werden. Den Anweisungen des Vermieters bzw. der für ihn tätigen Personen ist Folge zu leisten. Für Beschädigungen an dem Boot oder an seinem Zubehör (z. B. durch unsachgemäße Benutzung) haftet der Mieter in vollem Umfang. Für Schäden an Dritten bei der Nutzung des Bootes durch den Mieter übernimmt der Vermieter keine Haftung. Bei Beschädigungen oder Unfällen ist der Vermieter unverzüglich per Telefon zu benachrichtigen, Weisungen für weiteres Verhalten sind abzuwarten. Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z. B. Ausfall der Boote wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Der Mieter verpflichtet sich Boote und Zubehör sauber, vollgeladen und mit Persenning abgedeckt zurückzugeben, ansonsten kann eine Reinigungsgebühr erhoben werden.  

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Der Vermietungsvertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Verwendung oder das Kopieren dieses Textes auch auszugsweise ist urheberrechtlich verboten.

Sonstiges

Alle Änderungen des Vermietungsvertrages bedürfen der Schriftform.

Wiederrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung für Buchungen, die direkt über unsere Website erfolgen:

  • bis 60 Tage vor Reiseantritt: 25% des Reisepreise

  • ab 60 bis 20 Tage vor Reiseantritt:    50% des Reisepreises

  • ab 19 bis 15 Tage vor Reiseantritt:    75%  des Reisepreises

  • ab 14 Tage vor Reiseantritt: 100% des Reisepreises

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Mietverhältnis ist – ungeachtet des Standortes des Mietobjekts – der Sitz des Vermieters:
Laila Suppan-Dado, Lichteneckergasse 11, 2511 Pfaffstätten, Österreich.

Das Mietobjekt („Seehütte Romantika I & II“) befindet sich in 7071 Rust, Österreich.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Mietverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Vermieters vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Der Vermietungsvertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Verwendung oder das Kopieren dieses Textes auch auszugsweise ist urheberrechtlich verboten.

Miscellaneous - Holiday home Neusiedlersee

All changes to the rental contract must be made in writing. Owner: Laila Suppan-Dado, Lichteneckergasse 11, 2511 Pfaffstätten

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